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OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - I-3 Wx 228/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276 § 280 § 638; WEG § 14
Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei Beschädigung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilen durch einen Wohnungseigentümer
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 25 T 792/03
- OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - I-3 Wx 228/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 466
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95
Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 3 Wx 228/04
Dies gelte unabhängig davon, ob die übrigen Wohnungseigentümer die Reparaturmaßnahmen bereits veranlasst oder die Instandsetzung (zunächst) unterlassen hätten [vgl. BGH NJW 1997, 520]. - KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 3 Wx 228/04
Die Eigentümergemeinschaft habe gegen den Ausbauberechtigten einen schuldrechtlichen Anspruch auf die vollständige und mangelfreie Durchführung des Ausbaus und widrigenfalls Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der pVV [vgl. KG Berlin, ZMR 2000, 635].
- AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 40/17
Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers gegen einen …
Demnach hat die Gemeinschaft gegen einen Sondereigentümer, aber auch die Sondereigentümer untereinander, einen schuldrechtlichen Anspruch auf die vollständige und mangelfreie Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und widrigenfalls Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB (früher nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung, vgl. KG, NZM 2000, 1012, 1013 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 466). - OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 79/08
Wohnungseigentum: Verpflichtung des Verwalters eines Neubaus zur Überprüfung des …
Aus der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.10.2004 (Az.: I - 3 Wx 228/04 - ZMR 2005, 466) ergibt sich nichts anderes. - AG Aachen, 08.01.2014 - 118 C 13/13
Wohnungseigentümer darf ausbauen, haftet aber bei Mängeln!
Hat ein Wohnungseigentümer - wie im vorliegenden Fall die Beklagten - zulässigerweise einen Dachgeschossausbau vorgenommen und weisen die im Zuge der Arbeiten vorgenommenen Dacharbeiten bzw. sonstigen Arbeiten Mängel auf, hat der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft die ihm obliegenden Schutzpflichten verletzt, denn die Eigentümergemeinschaft hat gegen den Ausbauberechtigten einen schuldrechtlichen Anspruch auf mangelfreie Durchführung des Ausbaus und widrigenfalls Schadenersatzansprüche (herrschende Meinung, vgl. OLG Düsseldorf in ZMR 2005, 466 ff.; Kammergericht Berlin in NZM 2000, 112 ff.;… BGH NJW 2006, 3275 ff. - zitiert nach Juris - dort unter Rn. 21).